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Michael Resch
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C-ENERGY
CAD-POWER und Herzog & Partner GmbH unterstützt Sie bei der Erstellung von Energieausweisen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden. Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden wird nach EU-Richtlinie ab 2006 ein Energieausweis vorzulegen sein, der nicht älter als 10 Jahre sein darf. Der Ausweis ermöglicht Ihnen einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen enthalten.
Er beinhaltet wertvolle Informationen, wie z.B. den Energiebedarf, die Wärmeverluste durch die einzelnen Bauteile und durch die Lüftung, die Energiegewinne von der Sonne sowie die Heizlast Ihres Gebäudes. Bei einem späteren Umbau oder einer späteren Sanierung des Gebäudes sind diese Angaben für die Berechnung verschiedenster Maßnahmen sehr wertvoll.
