ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN
§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§2 Angebote, Nebenabsprachen
a) Die Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
§3 Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Auftragsbedingungen, Auftragsumfang, Zahlungsplan und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
d) Der Auftragnehmer kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subfirmen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers Aufträge erteilen.
e) Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch eine Subfirma durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an die Subfirma binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat der Auftragnehmer den Auftrag selbst durchzuführen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
d) Der Auftragnehmer kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subfirmen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers Aufträge erteilen.
e) Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch eine Subfirma durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an die Subfirma binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat der Auftragnehmer den Auftrag selbst durchzuführen.
§4 Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Gewährleistung für die Richtigkeit der erstellten Dokumente und Pläne übernimmt der Auftraggeber.
d) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung des Gewerbes für Technische Zeichner und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für jede andere Art von Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
e) Ein Versand von Dokumenten, Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
f) Archivierungs- und Aufbewahrungspflicht wird vom Auftraggeber gewährleistet und vom Auftragnehmer wird keine Garantie für die Wiederherstellung von projektbezogenen Dokumenten nach Übernahme gegeben.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Gewährleistung für die Richtigkeit der erstellten Dokumente und Pläne übernimmt der Auftraggeber.
d) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung des Gewerbes für Technische Zeichner und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für jede andere Art von Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
e) Ein Versand von Dokumenten, Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
f) Archivierungs- und Aufbewahrungspflicht wird vom Auftraggeber gewährleistet und vom Auftragnehmer wird keine Garantie für die Wiederherstellung von projektbezogenen Dokumenten nach Übernahme gegeben.
§5 Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
e) Stornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners möglich. Ist der Vertragspartner mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes an den Verursacher zu verrechnen.
b) Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
e) Stornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners möglich. Ist der Vertragspartner mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes an den Verursacher zu verrechnen.
§6 Preise, Zahlungen, Steuern und Honorar
a) Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich bei Erbringung der Leistung in den Büroräumlichkeiten des Auftragnehmers.
b) Die Kosten von Verbrauchsmaterial (z.B. CDs, Plotten, usw.) sowie allfällige Gebühren, usw. werden im Angebot einkalkuliert wenn diese nicht separat angeführt sind.
c) Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt zahlbar.
d) Für Teilrechnungen gelten analog die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen bzw. der Zahlunsplan.
e) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Pläne, …) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und Freigabe seitens des Auftraggebers jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen.
f) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
g) Bei Nichteinhaltung der Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zustellen.
h) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
i) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
j) Der Arbeitsaufwand wird anhand der Stundensätze bzw. des Pauschalbetrages des Angebotes verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet bzw. gesondert als Pauschale verrechnet.
k) Für Regiestundensätze von nachträglichen Änderungen die nicht im Auftragsumfang enthalten sind, gilt ein Stundensatz von 55,00 € exkl. Ust als vereinbart.
l) Überstunden (angeordnet oder in Regie) werden nach Kollektivvertrag des für den Auftragnehmer geltenden Gewerbes abgerechnet. Für 50% Überstunden gilt ein Preiszuschlag von 33% und für 100% Überstunden gilt ein Preiszuschlag von 66% als vereinbart.
m) Die Kosten für Fahrt-, Tag und Nächtigungsgelder wenn diese nicht im Auftrag enthalten sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach gesetzlichen Bestimmungen bzw. tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden pro Stunde mit 40€ verrechnet.
b) Die Kosten von Verbrauchsmaterial (z.B. CDs, Plotten, usw.) sowie allfällige Gebühren, usw. werden im Angebot einkalkuliert wenn diese nicht separat angeführt sind.
c) Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt zahlbar.
d) Für Teilrechnungen gelten analog die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen bzw. der Zahlunsplan.
e) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Pläne, …) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und Freigabe seitens des Auftraggebers jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen.
f) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
g) Bei Nichteinhaltung der Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zustellen.
h) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
i) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
j) Der Arbeitsaufwand wird anhand der Stundensätze bzw. des Pauschalbetrages des Angebotes verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet bzw. gesondert als Pauschale verrechnet.
k) Für Regiestundensätze von nachträglichen Änderungen die nicht im Auftragsumfang enthalten sind, gilt ein Stundensatz von 55,00 € exkl. Ust als vereinbart.
l) Überstunden (angeordnet oder in Regie) werden nach Kollektivvertrag des für den Auftragnehmer geltenden Gewerbes abgerechnet. Für 50% Überstunden gilt ein Preiszuschlag von 33% und für 100% Überstunden gilt ein Preiszuschlag von 66% als vereinbart.
m) Die Kosten für Fahrt-, Tag und Nächtigungsgelder wenn diese nicht im Auftrag enthalten sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach gesetzlichen Bestimmungen bzw. tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden pro Stunde mit 40€ verrechnet.
§7 Geheimhaltung
a) Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) Der Auftragnehmer ist auch zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
c) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
b) Der Auftragnehmer ist auch zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
c) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
§8 Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
§9 Urheberrecht
Die Urheberrechte der entstehenden Dokumente liegen beim Auftraggeber, es wird aber vereinbart das Dokumente nach dem entfernen aller Projekt und Firmenbezogenen Daten, diese für Schulungen, Präsentationen, Projekte usw. herangezogen werden dürfen. Diese Vereinbarung ist nicht gültig, wenn das Projekt einem Status der Geheimhaltung unterliegt, wodurch der Auftragnehmer einen eigenen Vertrag unterzeichnet hat der diese Thematik regelt. (z.B.: Banken, Botschaften, …)
§10 Liefertermine
a) Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
b) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
b) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§11 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
§12 Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Als Gerichtssprache gilt ausschließlich Deutsch als vereinbart.
§13 Anlagen und Vertragsbestandteil nach Ihrer Reihenfolge
a) Auftragsbedingungen
b) Zahlungsplan
c) Allgemeine Geschäftsbedingungen
d) Projektstartgespräch
b) Zahlungsplan
c) Allgemeine Geschäftsbedingungen
d) Projektstartgespräch
ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN ZUKAUF VON DIENSTLEISTUNGEN
§1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) CAD-POWER, im Folgenden auch Auftraggeber genannt, schließt nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt sind sohin Grundlage aller mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge betreffend Projekte und Leistungen. Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Auftragsleistungsbeschreibung einen integrierten Bestandteil des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages.b) Bedingungen des Auftragnehmers oder eines allfälligen Mittlers verpflichten den Auftraggeber selbst dann nicht, wenn der Auftraggeber diesen nicht widerspricht; sie gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Abweichungen von diesen Bedingungen und sonstige Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.
d) Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, auch wenn nicht nochmals gesondert auf sie Bezug genommen wird.
e) Lieferungen/Leistungen beauftragt der Auftraggeber nur bei selbständigen Unternehmern. Der Auftragnehmer erklärt, ein solcher zu seine und über sämtliche Voraussetzungen und Berechtigungen für seine Tätigkeit zu verfügen.
§2 Datenschutz, Geheimhaltung
a) Der Auftragnehmer anerkennt, dass seine Daten für Zwecke der Buchhaltung, Verrechnung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden.b) Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erhaltenen Informationen verpflichtet. Er ist weiters zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber Auftragnehmer dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
c) Nach Durchführung des Auftrages ist der Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk und den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und das Projekt allgemein zu beschreiben, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde und/oder das Projekt des Auftraggebers darf keinesfalls genannt werden, sofern nicht auch dies schriftlich vom Auftraggeber gestattet wird.
§3 Vertretung des AN
a) Beabsichtigt der Auftragnehmer bei der Abwicklung des Vertrages gegenüber dem anderen Vertragspartner nicht persönlich zu handeln, hat er dem Auftraggeber einen oder mehrere bevollmächtigte(n) Vertreter unter Angabe der Art und des Umfanges seiner (ihrer) Vollmacht bekannt zu geben.b) Der Auftraggeber ist berechtigt, Personen (auch verantwortliche Leiter) unter Angabe von Gründen abzuberufen. Diese sind vom Auftragnehmer durch geeignetes Personal zu ersetzen.
§4 Projektunterlagen
a) Hat der Auftragnehmer vertragsgemäß bestimmte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Muster Berechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen u.dgl.) zu beschaffen, sind deren Kosten mit den vereinbarten Preisen abgegolten, sofern im Angebot dafür nicht eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist.b) Der Auftragnehmer darf die ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nur zur Vertragserfüllung verwenden. Jede andere Verwendung bedarf der Zustimmung des AG.
c) Die Unterlagen, die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung seiner Leistung sowie für Zwecke der Bestandserstellung zu beschaffen hat, wie Pläne, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, technische Beschreibungen u.dgl. gehen - unbeschadet von Urheberrechten - mit ihrer Übergabe in das Eigentum des Auftraggeber über.
§5 Prüf- und Warnpflicht
a) Der Auftragnehmer hat die Pflicht, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Projektunterlagen so bald wie möglich zu prüfen und die bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbaren Mängel und begründete Bedenken gegen die vorgesehene Art der Durchführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Innerhalb einer zumutbaren Frist hat der Auftragnehmer Hinweise oder Vorschläge zur Behebung oder Verbesserung zu machen.Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen Weisungen oder gegen Leistungen anderer Unternehmer, so muss er diese Bedenken dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Innerhalb einer zumutbaren Frist hat der Auftragnehmer Verbesserungsvorschläge zu machenb) Verletzt der Auftragnehmer seine Prüf- bzw. Warnpflicht oder unterlässt der Auftragnehmer eine diesbezügliche Mitteilung, so haftet er für die Folgen seiner Unterlassung.
§6 Werknutzung, Schutzrechte
Jede Weiterverwendung oder neuerliche Verwendung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung durch den Auftraggeber ist durch das vereinbarte Entgelt abgedeckt. Der Auftraggeber erwirbt Auftragnehmer sämtlichen Ergebnissen das ausschließliche Werknutzungsrechta) Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass durch die von ihm herzustellenden Leistungen keine gesetzlich geschützten Rechte dritter Personen, insbesondere keine Patentrechte, verletzt werden. Etwaige auf Lieferungs- und/oder Durchführungsgegenständen ruhende Lizenzgebühren trägt der AN.
b) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber gegen Ansprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellen, schad- und klaglos zu halten.
§7 Leistung
a) Der Auftragnehmer hat die Leistung vertragsgemäß auszuführen; dabei hat er außer den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Anordnungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.b) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter seiner Verantwortung und in der Regel im Rahmen seines Unternehmens auszuführen.
c) Ist durch die Art der Leistung die Beiziehung von Sonderfachleuten für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich, hat der Auftragnehmer unverzüglich den Auftraggeber hierüber nachweislich in Kenntnis zu setzen und die Zustimmung für die Weitergabe von Teilen der Leistungen einzuholen. Eine Entgelterhöhung erfolgt nicht.
d) Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt sämtliche gegen seine Subunternehmer oder Lieferanten ergebenden Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche Auftragnehmer den Auftraggeber ab, wobei die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer hiervor unberührt bleiben. Der Auftragnehmer hat die Abtretung der Ansprüche in den Verträgen mit seinen Erfüllungsgehilfen vorzusehen. Ist der Auftragnehmer der Meinung, dass ihm Ansprüche gegen Dritte zustehen, die von der Abtretung betroffen sind, hat er den Auftraggeber hiervon zu informieren. Auf Wunsch des Auftraggebers ist er verpflichtet, diese Ansprüche in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen.
e) Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung seiner Leistung die anfallenden Nebenleistungen zu erbringen. Nebenleistungen sind Leistungen, die der Usance entsprechend auch dann auszuführen sind, wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht angeführt sind, jedoch nur insoweit, als sie zur vollständigen sach- und fachgemäßen Durchführung der vertraglichen Leistung unerlässlich sind und mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie sind jedenfalls mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten.
§8 Geänderte und zusätzliche Leistungen
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, Art und Umfang der vereinbarten Leistungen oder die Umstände der Leistungserbringung zu ändern und/oder zusätzliche Leistungen zu verlangen, die im Vertrag nicht vorgesehen, aber zur Durchführung der Leistung notwendig sind.b) Hält einer der Vertragspartner Änderungen vereinbarter Leistungen, Umstände der Leistungserbringung oder zusätzliche Leistungen für erforderlich, hat er dies dem anderen Vertragspartner ehestens nachweisbar bekannt zu geben.
c) Vorkommnisse, welche die Durchführung der Leistung wesentlich beeinflussen können, sowie Feststellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht oder nicht mehr zielführend vorgenommen werden können, sind schriftlich festzuhalten. Von einem Vertragspartner allein vorgenommene derartige Aufzeichnungen sind dem anderen umgehend zur Kenntnis zu bringen.
§9 Behinderung der Durchführung
Wenn der Beginn der Durchführung einer Leistung verzögert wird oder wenn während der Durchführung Verzögerungen oder Unterbrechungen eintreten, so dass die Einhaltung der Leistungsfrist bzw. Teilleistungsfrist gefährdet erscheint, so hat der Auftragnehmer alles Zumutbare aufzubieten, um eine Überschreitung der Leistungsfrist (Verzug) zu vermeiden.Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu verständigen, wenn er von einer Behinderung Kenntnis erhält oder wenn er die vereinbarte Leistungsfrist nicht einhalten kann. Eine solche Verständigung entbindet den Auftragnehmer nicht von einer allfälligen Schadenersatzpflicht.§10 Verzug
a) Verzug liegt vor, wenn eine Leistung – auch abgegrenzte Teilleistung - nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erbracht wird.b) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber entweder auf vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter schriftlicher Festsetzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag für den Fall erklären, dass die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erbracht wird.
c) Sollte für den Auftraggeber offensichtlich sein, dass eine Einhaltung des Endtermins bzw. vereinbarter Zwischentermine nicht möglich ist, so steht es ihm frei, auch bereits vor dem jeweiligen Termin, ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Auftragnehmers eine Ersatzvornahme vorzunehmen.
d) Hat der Auftragnehmer den Verzug bzw. einen Teilverzug verschuldet, hat er dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten.
e) Ist die Durchführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer bestimmten Frist "bei sonstigem Rücktritt" ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), so ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der Auftragnehmer ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen zwei Wochen nach Fristablauf gestellt, so ist der Auftragnehmer zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, Auftragnehmer deren verspäteter Erfüllung der Auftraggeber im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem Auftragnehmer bekannten Zweck kein Interesse hat.
§11 Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber ist berechtigt, außer den in diesen AGB ansonsten genannten Gründen, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag insbesondere in folgenden Fällen zu erklären, wenna) über das Vermögen des Auftragnehmer das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist;
b) Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen
c) der AN
- Handlungen gesetzt hat, um dem Auftraggeber in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern für den Auftraggeber nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat;
- unmittelbar oder mittelbar Organen des AG, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.
d) bekannt wird, dass der Auftragnehmer bei der Auftragserfüllung im erheblichen Maße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Unbeschadet der sonstigen Vertragsbestimmungen gilt für den Fall des Rücktritts Folgendes:
a) Bereits übernommene Teilleistungen sind vertragsgemäß abzurechnen und abzugelten.
b) Noch nicht übernommene, aber bereits vertragsgemäß erbrachte, ordnungsgemäße Leistungen sind zu übernehmen, abzurechnen und abzugelten.
c) Wenn die Umstände, die zum Rücktritt des Auftraggeber geführt haben, auf Seiten des Auftragnehmer liegen, ist dieser verpflichtet, die Mehrkosten, die durch die Vollendung der Leistung entstehen, dem Auftraggeber zu ersetzen;
§ 12 Preise, Vergütung der Leistungen
a) Mit den vereinbarten Preisen bzw. Honoraren sind sämtliche nach dem Vertrag bis zu seiner Erfüllung zu erbringenden Leistungen einschließlich der Nebenleistungen abgegolten.b) Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen bzw. Honoraren abzurechnen. Für Leistungen, die nach Stundenaufwand ermittelt wurden, deren Verrechnung aber pauschaliert erfolgt, gilt das vereinbarte Entgelt für den vertraglich festgelegten Leistungsumfang als unveränderlich.
c) Für Leistungen, deren Art, Güte oder Umfang eine Pauschalierung nicht zugelassen haben und/oder wenn die Umstände, unter denen sie zu erbringen sind, diese ausgeschlossen haben, hat der Auftragnehmer zum Nachweis des leistungsgerechten Aufwandes Stundenlisten täglich zu führen. Diese haben den Arbeitstitel des Projektes (Vertrag, Auftrag), den Namen und die Qualifikation des Beschäftigten, den Ort der Tätigkeit, das Datum und die Dauer der Beschäftigung mit Uhrzeit, die nähere Beschreibung der Tätigkeit sowie die Unterschrift des Auftragnehmer zu enthalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit in die Stundenlisten Einsicht zu nehmen. Diese Stundenlisten sind den Sachbearbeitern des Auftraggebers spätestens am Monatsanfang des Folgemonates nach der Leistungserbringung zu übergeben. Stellt sich im Zuge der Leistungserbringung heraus, dass mit der Angebotssumme nicht das Auslangen gefunden werden kann, hat der Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch nach Ausschöpfung von 70% der Auftragssumme die beauftragende Dienststelle zu verständigen. Die weitere Vorgangsweise ist sodann einvernehmlich festzulegen.
d) Beeinflusst eine vorgesehene Änderung einer Leistung oder der Umstände der Leistungserbringung den vertraglich vereinbarten Preis oder werden zusätzliche Leistungen vorgesehen, ist der Anspruch auf Preisänderung vor der Durchführung dieser Leistung beim Auftraggeber geltend zu machen.
e) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausgeführt hat, werden nur dann vergütet, wenn der Auftraggeber sie nachträglich schriftlich anerkennt.
§13 Fälligkeit
a) Rechnungen sind binnen 14 Tagen mit 3% Skonto bzw. innerhalb 30 Tagen nach ordnungsgemäßem Rechnungserhalt fällig.b) Zahlungstermine von Rechnungen jeden §1 und 15. im Monat. Maßgebend dafür ist das Rechnungseingangsdatum.
c) Ist eine Rechnung mangelhaft, so ist sie dem Auftragnehmer zur Verbesserung zurückzustellen und von diesem binnen dreißig Tagen neu vorzulegen.
d) Unterlässt es der AN, eine überprüfbare Schlussrechnung vorzulegen und hält er eine ihm gestellte Nachfrist nicht ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, selbst eine Abrechnung aufzustellen oder aufstellen zu lassen. Hierfür kann er eine Vergütung verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber dafür 2 % der Rechnungssumme zu vergüten.
e) Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
f) Wurde die Leistung vorzeitig erbracht, beginnt der Lauf der Zahlungsfrist frühestens mit dem Tage, Auftragnehmer dem die Leistung vertragsgemäß zu erbringen gewesen wäre.
g) Werden Zahlungen vom Auftraggeber nicht fristgerecht geleistet, Gebühren für den offenen Betrag Zinsen in der Höhe von 10 % pa.
§14 Loyalität, Abwerbeverbot
a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.b) Die Vertragsparteien werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die Auftragnehmer der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresbruttogehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
§15 Schlussbestimmungen
a) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht; nicht anzuwenden sind jedoch die nichtzwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und die Bestimmungen des UN-Kaufrechts.b) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Eisenstadt.
c) Jede Änderung der Geschäftsbezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der verantwortlichen Organe beim Auftragnehmer, sowie die Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursantrages mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens hinreichenden Vermögens sind dem Auftraggeber unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken.
e) Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken den jeweiligen Geschäftsbedingungspunkt nicht.
f) Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Auftraggeber in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse.
g) Allfällige Gebühren im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Dieser hat für eine allfällige Vergebührung zu sorgen und den Auftragnehmer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
