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Vermessung

Das Aufmessen von Räumlichkeiten ist von vorhandenen Plänen abhängig. Sind diese nahezu letztgültig, maßstabsgetreu und mit eingetragener Bemaßung verfügbar, ist eine Gebäudebegehung nur mit Sichtkontrolle notwendig. Sollten jedoch keine letztgültigen Pläne vorhanden sein, wird ein Aufmaß durchgeführt, wobei die Art der Vermessung von den Räumlichkeiten abhängt. Wir verwenden dabei modernste Lasermessgeräte und errechnen somit Bruttogeschoßflächen (BGF) und Nettogeschoßflächen (NGF).

Letztes Update: 30.03.2010
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